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LG Traunstein, 25.03.2019 - 3 O 1170/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 280 I 1, § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
Freistellungsansprüche wegen mangelhafter Wärmepumpenheizung
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 25.03.2019 - 3 O 1170/17
- OLG München, 17.09.2019 - 28 U 1733/19
- OLG München, 16.10.2019 - 28 U 1733/19
- BGH, 11.03.2020 - VII ZR 258/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99
Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens
Auszug aus LG Traunstein, 25.03.2019 - 3 O 1170/17
Soweit die Begründetheit der Feststellungsklage zudem eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts voraussetzt (vgl. hierzu BGH NJW 2001, S. 1431), ergibt sich eine solche Wahrscheinlichkeit aus der Unschlüssigkeit der Streithelferin, wie weiter zu verfahren ist.
- OLG München, 16.10.2019 - 28 U 1733/19
Zurückweisung der Berufung: Kein Anspruch auf Mängelbeseitigung aus Werkvertrag …
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 25.03.2019, Aktenzeichen 3 O 1170/17, wird zurückgewiesen.Das am 25.3.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Traunstein, Aktenzeichen 3 O 1170/17 wird abgeändert und die Klage wird abgewiesen.
Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 25.03.2019, Aktenzeichen 3 O 1170/17, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
- OLG München, 17.09.2019 - 28 U 1733/19
Beweiswürdigung, Gewährleistungsansprüche, Streithelfer, selbständiges …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 25.03.2019, Az. 3 O 1170/17, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.